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TSG-LJG Unterschwarzach

Mitglied werden!

Wir haben dein Interesse geweckt und du interessiert dich für eines oder mehrere Angebote aus unseren Abteilungen? Dann werde Mitglied bei der TSG-LJG Unterschwarzach und dir stehen unsere Kurs- und Übungsangebote zur Verfügung!

Wie werde ich Mitglied?

  • Lade das Formular Beitrittserklärung herunter (Link)

  • Fülle das Formular aus

  • Gib das Formular direkt der Vorstandschaft, einem Abteilungs- oder Gruppenleiter oder werf es in den Briefkasten an unserem Vereinsheim

  • Anschließend melden wir uns bei dir und schon bist du oder deine ganze Familie Mitglied bei der TSG-LJG Unterschwarzach

Konditionen und Möglichkeiten

Deine Vorteile als Mitglied:

  • Wähle aus einem vielfältigen Kurs- und Übungsangebot
  • Preiswerter Mitgliedsbeitrag für Familien
  • Vergünstige Konditionen bei der Miete des Vereinsheims

Mitgliedsbeiträge

Jährliche Beitragssätze (gültig ab 01.01.2023)

Erwachsene aktiv

55,- €

Erwachsene passiv

20,- €

Kinder-/ Jugendliche unter 18 J.

30,- €

Familie

110,- €

Fußball aktiv

75,- €

Für Schüler/Zivil- oder Ersatzdienstleistende und Auszubildende über 18 Jahren gilt der Kindertarif oder sie können im Familienbeitrag mitberücksichtigt werden.

Interesse?

Dann freuen wir uns über eine unverbindliche Kontaktaufnahme von dir. Unser Ansprechpartner für Mitgliedschaften ist:

Irmgard Lieb

Tel: +49 7564 / 94 83 61 6  | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Formulare / Beitrittserklärung

Alle notwendigen Formulare, Beitrittserklärung und unsere Satzung finden Sie in unserem Downloadbereich ganz einfach zum Herunterladen. 


ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BEITRAGSEINZUG
Lastschriftverfahren:
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Dieser erfolgt zum 1. April jeden Jahres. Für den Vereinsbeitritt nach dem 1. Juli ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten, dieser wird zum 15. Dezember abgebucht.

Kündigung:
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30. September schriftlich dem Vorstand vorliegen.