ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BEITRAGSEINZUG
Lastschriftverfahren:
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Dieser erfolgt zum 1. April jeden Jahres. Für den Vereinsbeitritt nach dem 1. Juli ist der halbe Jahresbeitrag zu entrichten, dieser wird zum 15. Dezember abgebucht.
Kündigung:
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30. September schriftlich dem Vorstand vorliegen.